FAHRZEUGE
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen, müssen Sie keine spanische MwSt zahlen.
Wenn es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Autohändler handelt, müssen Sie den MwSt-Betrag zahlen, der in dem Land, in dem sie das Auto gekauft haben, fällig wird. In Ihrem Wohnsitzland müssen Sie keine MwSt mehr zahlen.
Unabhängig davon, wo Sie das Auto kaufen, müssen Sie die Zulassungsgebühr und eine Gebühr beim Verkehrsamt in Ihrem Wohnsitzland zahlen.
ZULASSUNG
Das EU-Recht sieht keine Regelungen in Bezug auf Fahrzeugzulassungsgebühren und Kraftfahrzeugsteuer vor. Sie müssen diese Steuern und Gebühren nach den Vorschriften des Landes zahlen, in dem Sie leben oder in das Sie ziehen werden.
Möglicherweise können Sie von einer Steuerbefreiung bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs Gebrauch machen, wenn Sie in ein anderes Land ziehen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen sowie die Fristen einhalten.
FÜHRERSCHEIN
Man muss das 18. Lebensjahr erreicht haben um ein Auto in Spanien fahren zu können.
ERNEUERUNG EINES SPANISCHEN FÜHRERSCHEINS
Seit dem 19. Januar 2013 werden in der gesamten EU alle neuen Führerscheine in Form einer Plastik-Scheckkarte in einem europäischen Standardformat und mit wirksameren Sicherheitsmerkmalen ausgestellt.
Bereits bestehende Führerscheine bleiben unberührt, werden jedoch bei der Erneuerung bzw. spätestens 2033 im neuen Format ausgestellt.
VERLÄNGERUNG ODER UMTAUSCH DES FÜHRERSCHEINS
Sie können Ihren Führerschein nur von den Behörden des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, verlängern lassen (oder Ihren in einem anderen Land ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein im neuen Standardformat umtauschen).
Die Behörden tauschen Ihren alten Führerschein gegen einen Führerschein dieses Landes um. Für Sie gelten dann dieselben Vorschriften in Bezug auf Gültigkeitsdauer, ärztliche Untersuchungen usw. wie für Staatsangehörige dieses Landes.
ANDERE DIENSTLEISTUNGEN
- Nachweiss über die Eigentümerschaft
- Abmeldung des verkauften Wagens
- Andere