ENERGIEEFFIZIENZ-ZERTIFIKAT (ENERGIEAUSWEIS)
Gemäss vorgegebenen europäischen Richtlinien 2002/91/CE und 2010/31/EU, ist in Spanien das Königliche Dekret 235/2013 bezüglich des allgemeinen Regelung zur Zertifizierung der Gesamtergieeffizienz von Gebäuden am 13.04.2013 in Kraft getreten.
Ab dem 1. Juni 2013 müssen sowohl alle Neubauten, als auch alle Immobilien, die verkauft oder vermietet werden, deren Benutzung unter vier Monaten im Jahr liegt einen Energieausweis (genannt CEE: "Certificación Energética de Edificios") vorzeigen können.
In dieser Königlichen Verordnung wird das grundlegende Verfahren zur Energiezertifizierung der Gebäude und die Berrechnungsmethoden für dessen Bewertung geregelt. Die Verordnung gilt für alle Neubauten und für bereits bestehende Gebäude, die verkauft oder vermietet werden. Ausgenommen sind jedoch alle industriellen, landwirtschaftlichen Gebäude, usw. (wie zBsp. Werkstätten), die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. Ebenso alle Gebäude oder Teile, deren Gesamtnutzfläche unter 50 m² liegt. Auch Gebäude, die für den Abriss bestimmt sind, die grosse Reformen benötigen,
Der Bauträger oder Eigentümer des Gebäudes ist für die Erstellung des Energieeffizienz-Zertifikats (Energieausweis) und Aufbewahrung der Unterlagen verantwortlich. Ein Zertifikat ist für das gesamte Gebäude ausreichend. Im Fall von Einfamilienhäusern kann die Bewertung der Energieeffizienz eines vergleichbaren Objekts verwendet werden, jedoch immer unter Voraussetzung, dass der Fachman diese Übereinstimmung gewährleisten kann.
Hier wird ausgerechnet, welchen Energieverbrauch eine Immobilie hat. Es wird von der Primärenergie ausgegangen, die eine bewohnte Immobilie unter einer vorgegebenen Nutzung benötigen würde, und dann auch die CO2-Emission berechnet. Das für den Energieausweis vom Staat vorgeschriebene Berechnungsverfahren erfasst zum einen die gesamte Gebäudehülle: Dabei werden die an der Immobilie ausgeführten Außenwände, Geschossdecken, Fenster etc. im Detail erfasst und energetisch bewertet. Des Weiteren fließt in die Berechnung die Warmwasseraufbereitung, die Heizungsanlage sowie die eventuell eingesetzten regenerativen Energiequellen Solarenergie oder Biomasse.
Der Energieausweis muss das Gebäude, oder den betroffenen Teil bezeichnen. Die Katasterangabe muss erscheinen und ebenso das anerkannte Verfahren zur Ermittlung der Bewertung der Energieeffizienz. Die Beschreibung der Energieeigenschaften des Gebäudes, thermische Anlagen, Beleuchtung, usw. und die Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes mittels eines Energieetiketts. Das Energieetikett muss jeden Kauf- oder Mietunterlagen beigefügt werden.
Der Ausweis gilt für 10 Jahre, zur Ausstellung berechtigt sind Architekten und autorisierte Bauingenieure. Mit dieser Regelung möchte die spanische Regierung Hauseigentümer für das Thema sensibilisieren und hofft auf verstärkte Investitionen in entsprechende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Sollten Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, muss man Ihnen das Original des Energieeffizienz-Zertifikats (Energieausweis) aushändigen. Sollten Sie ein Objekt mieten, steht Ihnen eine Kopie zu.
Bei der Beschaffung des Energieausweises für Ihr Objekt, steht Ihnen Multiservices Mar Menor gerne zur Verfügung
ARCHITEKTEN DIENSTLEISTUNGEN
Wenn Sie in der Lage sind ihr eigenes Haus bauen zu können, sie Renovieren oder Erweitern oder Aufstocken wollen, müssen sie beachten das sie vorher alle Formalitäten tätigen müssen. Dies erfordert die Vorlage bei der örtlichen Behörde, in der Regel ihr Rathaus, ein architektonisches Proyekt. Ein solches Proyekt wird von einer schriftlichen, aussagekräftigem Bericht, sowie Pläne, bestehen.
Das architektonische Proyekt kann in drei Phasen unterteilt werden:
- Machbarkeitsstudie
- Sketch Design
- Schema Design
- Detailplannung
- Bauüberwachung
- Endabrechnung
- Abschlusszertifikat
- Usw.
Die Links, die wir mit Architekten haben, ermöglichen uns seine breite Vielfalt von Dienstleistungen über ihr Bauvorhaben, anzubieten. Wir können jetzt unseren Kunden helfen wenn es darum geht bei den Behörden, Baugenehmigungen und Lizenzen anzufordern.
Sollten Sie bereits gebaut, renoviert oder erweitert haben uns Sie eine Benachrichtigung von ihrem Rathaus, erhalten haben, damit sie dieses legalisieren, würde unser Architekt ihnen behilflich sein bei der Erhaltung der vorschriftmässigen Dokumentation.
Dieser Architekt bietet eine umfassende Reihe von Dienstleistungen. Durch den engen Kontakt mit dem Rathaus Ihrer Gemeinde ist er in der Lage, die örtlichen Bauvorschriften zu analysieren und sie über die Auswirkungen, die diese im Proyekt haben könnten, beraten.